Mitgliedschaft

Egli-Zunft

Die Egli-Zunft besteht aus Ehren-, Frei-, Aktiv- und Passivmitgliedern.

  • Die Gesamtzahl der Aktivmitglieder ist auf 100 beschränkt, wobei Ehren-, Frei- und Passivmitglieder sowie Zunftkandidaten nicht mitgezählt werden.


Erwerb der Mitgliedschaft

  • Aktivmitglieder können Einzelpersonen werden, die einen guten Leumund besitzen und in bürgerlichen Ehren und Rechten stehen. Der Wohnsitz muss seit mindestens zwei Jahren in Horw sein. In Ausnahmefällen kann der Wohnsitz auch ausserhalb der Gemeinde sein, doch muss der Kandidat seine Verbundenheit (gesellschaftlich und beruflich) zu Horw ausweisen können. Kandidaten, die bereits in einer andern Zunft aktiv tätig sind, können nicht in die Eglizunft aufgenommen werden.
  • Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des Zunftrates an besonders verdienstvolle Zunftmitglieder durch Generalversammlungsbeschluss - mit einfachem Mehr - vergeben werden. Ehrenmitgliedern können auf Antrag des Zunftrates durch Generalversammlungsbeschluss - mit einfachem Mehr - Ehrentitel verliehen werden.
  • Die Freimitgliedschaft wird durch die Generalversammlung - mit einfachem Mehr - nach 30- jähriger Aktivmitgliedschaft jedoch frühestens bei erreichen des 65. Altersjahres vergeben. In besonderen Fällen kann auf Antrag des Zunftrates an besonders verdienstvolle Zünftler die Freimitgliedschaft auch schon früher, jedoch nicht vor einer 15-jährigen Aktivmitgliedschaft, erteilt werden.
  • Passivmitglieder werden vom Zunftrat aufgenommen. Diese Mitgliedschaft kann von Einzelpersonen wie auch von Personenvereinigungen erworben werden.
  • Kandidaten sind neu aufzunehmende Zunftmitglieder. (siehe Abs. 3.3.)


Aufnahme als Aktivmitglieder

  • Pro Zunftjahr können mehrer Kandidaten am Zunftbot aufgenommen werden. Die Reihenfolge der Vorschläge wird durch den Eingang der Anmeldungen bestimmt.
  • Neuaufzunehmende Zunftmitglieder müssen von mindestens zwei Paten, die Zunftmitglieder sein müssen, empfohlen werden. 
  • Der Kandidat ist am Zunftbot, an welchem über seine Aufnahme entschieden wird, nicht anwesend. Er wird durch einen Paten vertreten und vorgestellt.


Aufnahme

  • Der Zunftrat überprüft die Kandidatur durch eingehende Information und einem persönlichen Gespräch zwischen dem Kandidaten und einer Delegation des Zunftrates. Der Zunftrat stellt Antrag am Zunftbot auf Annahme oder Ablehnung des Aufnahmegesuches. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
  • Nach der Annahme des Aufnahmegesuches ist der Kandidat in seine Pflichten einzuführen und hat sich während 18 Monaten - bis zur übernächsten Generalversammlung - der Zunft für Frondienste und spezielle Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
  • Nach dieser Bewährungsfrist entscheidet die Generalversammlung - mit absolutem Mehr - über die definitive Aufnahme des Kandidaten als Aktivmitglied. Eine Ablehnung muss wiederum nicht begründet werden. Die Abstimmung ist in jedem Fall geheim.
  • Die Vereidigung des neuen Zunftmitgliedes erfolgt am darauf folgenden Zunftbot.


(Auszug aus den Statuten der Egli-Zunft Horw, Art. 3)